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Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffs auf Berg-Karabach

20-09-2023
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Herrn Bundeskanzler
Olaf Scholz 
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Berlin, 20. September 2023

 

 

 

#Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffs auf Berg-Karabach

 

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

 

Deutschland soll aufs Schärfste den Angriff Aserbaidschans auf Berg-Karabach verurteilen. 

 

Diese Aggression, bei der schwere Waffen eingesetzt und Wohngebiete bombardiert werden, ist unakzeptabel. 

 

Das Leben Tausender Zivilisten ist bedroht, die bereits seit Monaten unter der illegalen Blockade des Latchin-Korridors durch Aserbaidschan bitter leiden. 

 

Berichten zufolge gibt es bereits dutzende zivile Opfer. 

 

Deutschland fordert Aserbaidschan auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und das Völkerrecht einzuhalten.   

 

Aserbaidschan allein muss für das Schicksal der Zivilbevölkerung in Berg-Karabach verantworten.

 

Die Bundesregierung sollte sofort eine  Notfall-Einberufung der Sitzung des UNO-Sicherheitsrats beantragen und in enger Abstimmung mit den europäischen und amerikanischen Partnern auf diese inakzeptable Aggression eine klar Antwort formulieren.

 

Die Entsendung von UN-Friedenstruppen in die Region ist notwendig.

 

Die im Januar 2023 beschlossene zivile Beobachtungsmission der Europäischen Union leistet an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze einen wichtigen Beitrag zur Befriedung der Region. Ein internationaler Überwachungsmechanismus muss jedoch hinzukommen.

 

Jetzt gilt es, die Institutionen der UN einzuschalten und die Sicherheit der Menschen in Berg-Karabach zu gewährleisten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

                               gez.                                                                                                         gez.

        Prof. Dr. Martin Pätzold                                                                      Mikayel Minasyan

- Mitglied des Abgehordnetenhauses Berlin -                                - 1. Vorsitzender des AEAE e. V. -
   - Ehrenmitglied  des AEAE e. V.-