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Sanktionen gegen Aserbaidschan und Unterstützung für Armenien

26-09-2023
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Herrn Bundeskanzler
Olaf Scholz 
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

 

An EU- Sicherheitsbeauftragten
Herrn Josep Borrell
European Commission
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brussels
Belgien

 

An CDU- Vorsitzender
Herrn Friedrich Merz
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Berlin, 26. September 2023

 

#Sanktionen gegen Aserbaidschan und Unterstützung für Armenien

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Scholz,

Sehr geehrter Herr EU-Außenbeauftragte, sehr geehrter Herr Josep Borrell,

sehr geehrter Herr Vorsitzender der CDU-Fraktion, sehr geehrter Herr Merz,

 

angesichts der grausamen Lage in Berg-Karabach, bei der 120.000 Menschen immer noch in einer illegalen Blockade durch aserbaidschanische Militärkräfte gefangen gehalten werden, fordern wir eine klare Verurteilung Aserbaidschans und Sanktionen gegen Aserbaidschan. Insbesondere fordern wir Wirtschaftssanktionen zur Hemmung des Gas- und Öltransports in die EU durch Aserbaidschan.

 

Wir fordern außerdem Sanktionen gegen jede einzelne Person, die für die Finanzierung, Unterstützung oder Durchführung der illegalen Angriffe, die illegale Blockade der Bevölkerung in Arzach und jeglichen Verstößen der Menschenwürde und der territorialen Unversehrtheit Berg-Karabachs, verantwortlich ist oder davon profitiert.

 

Das Leben Tausender unschuldiger Zivilisten ist bedroht. Nach dem militärischen Angriff Aserbaidschans auf armenische Dörfer und Städte in Berg-Karabach, gibt es viele Tote und Verletzte, darunter Kinder und Säuglinge.

 

Die Bevölkerung dort versucht sich in Kellern zu verstecken, um Erschießungen, Vergewaltigungen und Enthauptungen seitens der aserbaidschanischen Soldaten zu entgehen.

 

Die vorsätzliche Verweigerung der Aserbaidschaner, den Armenierinnen und Armeniern in Berg-Karabach den Zugang zu Grundbedürfnissen zu ermöglichen und die mit dieser Weigerung einhergehenden „Aushungern“ der Menschen als Mittel, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, erfüllt den Völkermordtatbestand nach Art. 2 der UN- Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 ebenso wie den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7 Abs. 1 VStGB.

 

Daher ist die rasche Entsendung einer EU-Friedensmission unter deutsch-französischer Führung in die Region genauso unerlässlich wie die Etablierung eines internationalen Überwachungsmechanismus.

 

Wir befürchten auch einen Angriff auf das Territorium der Republik Armenien. In diese Richtung hat sich die aserbaidschanische Regierung bereits mehrfach geäußert. Zur Begründung gibt die aserbaidschanisch-türkische Seite hauptsächlich die Weigerung Armeniens an, den sogenannten „Zangezur-Korridor“ zu öffnen. Zangezur ist aber Teil der Republik Armenien und die gewaltsame Öffnung eines solchen Korridors ist völkerrechtswidrig.

 

Das Nichteingreifen der internationalen Staatengemeinschaft bzw. der Vertragsmitglieder der Völkermordkonvention hieße, einen erneuten Genozid des armenischen Volkes hinzunehmen und damit Schuld auf sich zu laden.

 

Jetzt gilt es, Sanktionen gegen Aserbaidschan zu verhängen, die Institutionen der UN rasch einzuschalten und die Sicherheit der Menschen in Berg-Karabach und in der Republik Armenien umfänglich zu gewährleisten.

 

Es ist höchste Zeit endlich zu handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

                               gez.                                                                                                         gez.

        Prof. Dr. Martin Pätzold                                                                      Mikayel Minasyan

- Mitglied des Abgehordnetenhauses Berlin -                                - 1. Vorsitzender des AEAE e. V. -
   - Ehrenmitglied  des AEAE e. V.-


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