Kann die deutsch-armenische Freundschaft normativ sein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Justiz und Diplomatie,
liebe Freundinnen und Freunde der deutsch-armenischen Zusammenarbeit,
ich heiße Sie herzlich willkommen zur Vorstellung des ersten Deutsch-Armenischen Rechtswörterbuchs.
Wir kommen heute nicht nur zusammen, um die Veröffentlichung eines neuen Fachwörterbuchs zu würdigen. Wir feiern zugleich einen wichtigen Schritt in der sprachlichen, rechtlichen und institutionellen Annäherung zwischen Deutschland und Armenien.
Der heutige Anlass steht unter einer bewusst ungewöhnlichen Leitfrage:
Kann die deutsch-armenische Freundschaft normativ sein?
Der Begriff „normativ“ gehört zunächst zur Sprache des Rechts. Er bezeichnet Regeln, Werte und Maßstäbe, die bestimmen, wie gesellschaftliches Zusammenleben gestaltet werden soll. Freundschaft hingegen verbinden wir mit Vertrauen, Verbundenheit, gegenseitiger Achtung und persönlicher Nähe. Sie entsteht gewöhnlich nicht durch Gesetze und lässt sich nicht verordnen.
Dennoch kann Freundschaft eine normative Kraft entfalten. Sie kann gemeinsame Werte begründen, Verantwortung hervorbringen und Maßstäbe für unser Handeln setzen. Eine wahrhaftige Freundschaft bleibt nicht bei wohlwollenden Worten stehen. Sie zeigt sich in verlässlicher Zusammenarbeit, in gegenseitigem Verständnis und in der Bereitschaft, füreinander Verantwortung zu übernehmen.
In diesem Sinne kann auch die deutsch-armenische Freundschaft normativ sein: nicht als staatlich verordnete Beziehung, sondern als eine Partnerschaft, die sich an gemeinsamen Werten orientiert – an Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Gerechtigkeit und friedlicher Verständigung.
Das heute vorgestellte Deutsch-Armenische Rechtswörterbuch verkörpert diese Idee auf besondere Weise. Es verbindet nicht lediglich deutsche und armenische Begriffe miteinander. Es bringt zwei Rechtskulturen, zwei historische Erfahrungen und zwei unterschiedliche sprachliche Denkweisen in einen unmittelbaren Dialog.
Die Herausgeber dieses bedeutenden Werkes sind die Herren Christian Mkhitaryan und Dr․ Gurgen Petrossian. Beide sind Volljuristen: Der eine ist als Rechtsanwalt tätig, der andere als Rechtswissenschaftler. Damit vereint das Wörterbuch in besonderer Weise die Perspektive der juristischen Praxis mit der wissenschaftlichen Betrachtung des Rechts. Des Weiteren arbeiteten Herr Hovik Martirosyan, Jura-Student im 8. Semester und Arpi Kouyoumdjian, freiberuflicher Übersetzerin für Deutsch und Armenisch und Juristin, für die Redaktion, Strukturierung und Aufbau des Wörterbuchs mit den Herausgebern zusammen.
Die Erarbeitung eines zweisprachigen Rechtswörterbuchs verlangt weit mehr als sprachliche Kenntnisse. Sie setzt eine genaue Kenntnis beider Rechtsordnungen, ein ausgeprägtes Verständnis juristischer Systematik und ein hohes Maß an wissenschaftlicher Sorgfalt voraus. Den beiden Herausgebern gebührt daher unsere besondere Anerkennung für ihre fachliche Leistung, ihre Ausdauer und ihren wichtigen Beitrag zur deutsch-armenischen Rechtsverständigung.
Recht lebt von der Sprache. Gesetze, Verträge, Urteile und Verwaltungsakte entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn ihre Begriffe eindeutig verstanden werden. Ein ungenau übersetzter Rechtsbegriff kann Missverständnisse verursachen, Rechte beeinträchtigen oder sogar den Zugang zur Justiz erschweren. Juristische Übersetzung bedeutet deshalb weit mehr als die Übertragung einzelner Wörter. Sie verlangt ein tiefes Verständnis der jeweiligen Rechtsordnung, ihrer Institutionen und ihrer gesellschaftlichen Grundlagen.
Gerade darin liegt die besondere Bedeutung dieses Wörterbuchs. Es schafft begriffliche Orientierung dort, wo bisher sprachliche Unsicherheiten bestanden. Es ermöglicht Juristinnen und Juristen, Übersetzerinnen und Übersetzern, Behörden, Unternehmen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden, rechtliche Inhalte genauer zu erfassen und zuverlässiger zu vermitteln.
Zugleich kann dieses Werk Menschen helfen, die zwischen Deutschland und Armenien leben, arbeiten oder rechtliche Angelegenheiten zu regeln haben. Für sie ist verständliche Rechtssprache keine abstrakte akademische Frage. Sie ist eine Voraussetzung dafür, die eigenen Rechte zu kennen, staatliche Entscheidungen nachzuvollziehen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Wörterbuch ist daher nicht nur ein wissenschaftliches Nachschlagewerk. Es ist ein Instrument des praktischen Rechtsschutzes und ein Beitrag zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe.
Unsere heutige Buchpräsentation gewinnt zudem vor dem Hintergrund des noch laufenden Prozesses zur Begründung einer Städtepartnerschaft zwischen dem Berliner Bezirk Lichtenberg und dem Jerewaner Stadtbezirk Kentron eine besondere Bedeutung.
Eine Städtepartnerschaft benötigt selbstverständlich politische Beschlüsse und verlässliche institutionelle Grundlagen. Dauerhaft lebendig wird sie jedoch erst durch Menschen, die sie mit konkreten Ideen, gemeinsamen Projekten und gegenseitigem Vertrauen erfüllen.
Die heutige Präsentation ist geradezu ein Beweis dafür, dass eine normative Beziehung zu einer recht festen Freundschaft führen kann. Aus rechtlich und institutionell geordneten Beziehungen kann eine beständige menschliche Verbundenheit entstehen. Umgekehrt kann eine gewachsene Freundschaft den Willen hervorbringen, der Zusammenarbeit eine verbindliche und dauerhafte Gestalt zu geben.
So ergänzen sich Norm und Freundschaft: Die Norm schafft Verlässlichkeit, während die Freundschaft ihr Sinn und Lebendigkeit verleiht.
Das Deutsch-Armenische Rechtswörterbuch kann deshalb auch als ein symbolischer und praktischer Baustein der angestrebten Partnerschaft zwischen Lichtenberg und Kentron verstanden werden. Es zeigt, dass die Zusammenarbeit nicht erst mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung beginnt. Sie entsteht bereits heute – durch wissenschaftlichen Austausch, kulturelle Begegnungen, zivilgesellschaftliches Engagement und gemeinsame geistige Leistungen wie dieses Wörterbuch.
Deutschland und Armenien sind heute durch vielfältige Beziehungen miteinander verbunden: durch Diplomatie und Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur, Migration und zivilgesellschaftliches Engagement. Mit jeder intensiveren Zusammenarbeit wächst der Bedarf an einer präzisen gemeinsamen Fachsprache.
Verträge müssen verstanden, Rechtsvorschriften verglichen und Verwaltungsverfahren nachvollziehbar erklärt werden können. Wer wirtschaftliche, wissenschaftliche oder gesellschaftliche Kooperation fördern will, benötigt deshalb nicht nur guten Willen, sondern auch verlässliche begriffliche Grundlagen. Genau eine solche Grundlage schafft dieses Wörterbuch.
Jedes darin aufgenommene Wort bildet eine kleine Brücke zwischen zwei Rechtssystemen. Aus vielen solchen Brücken entsteht ein tragfähiger Raum der Verständigung.
Das Werk erinnert uns zugleich daran, dass Sprache niemals vollkommen neutral ist. In juristischen Begriffen spiegeln sich historische Entwicklungen, gesellschaftliche Wertvorstellungen und unterschiedliche Vorstellungen von Staat, Recht und Gerechtigkeit wider. Wer einen Rechtsbegriff übersetzt, überträgt daher nicht einfach ein Wort. Er vermittelt zwischen verschiedenen Denk- und Ordnungssystemen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
dieses Rechtswörterbuch führt uns eindrucksvoll vor Augen, wie aus Sprache Vertrauen und aus Vertrauen Zusammenarbeit entstehen kann. Es übersetzt Rechtsbegriffe – und schafft dadurch Rechtssicherheit. Es erklärt Unterschiede – und ermöglicht dadurch gegenseitiges Verständnis. Es verbindet zwei Sprachen – und stärkt damit die Beziehungen zwischen zwei Gesellschaften.
Vielleicht liegt gerade darin die Antwort auf unsere Leitfrage.
Ja, die deutsch-armenische Freundschaft kann normativ sein, wenn sie gemeinsame Werte nicht nur benennt, sondern in konkretes Handeln überführt. Sie wird normativ, wenn sie Verständigung zu einem Maßstab macht, Rechtsstaatlichkeit stärkt und den Zugang zum Recht erleichtert. Sie wird normativ, wenn aus historischen und kulturellen Beziehungen dauerhafte wissenschaftliche, rechtliche, kommunale und gesellschaftliche Strukturen entstehen.
Das erste Deutsch-Armenische Rechtswörterbuch ist ein solcher konkreter Schritt. Es gibt der deutsch-armenischen Verständigung eine gemeinsame juristische Sprache und der Freundschaft zwischen unseren Gesellschaften ein dauerhaftes Fundament.
Ich wünsche diesem Wörterbuch eine breite Verbreitung und eine lebendige Anwendung in Wissenschaft, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Bildung. Möge es nicht nur in Bibliotheken stehen, sondern in der täglichen Praxis genutzt, weiterentwickelt und zu einer Grundlage künftiger Zusammenarbeit werden.
Den Herausgebern Christian Mkhitaryan und Gurgen Petrosyan sowie allen weiteren Beteiligten und Unterstützern spreche ich meine hohe Anerkennung und meinen aufrichtigen Dank aus.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns eine erkenntnisreiche Veranstaltung, anregende Gespräche und eine weitere erfolgreiche Vertiefung der deutsch-armenischen Freundschaft.
Hochachtungsvoll
Mikayel Minasyan