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Hl. Ostergottesdienst am Sonntag, den 04.04.2021 ab 15.00 Uhr in der Erlöserkirche unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln

29-03-2021
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Liebe Brüder und Schwestern,
liebe Freundinnen und Freunde,

Nach der wegen COVID-Pandemie bedingten  langen Pause freuen wir uns Ihnen über die Zelebration des Hl. Ostergottesdienstes bekannt zu geben. Unsere Liturgie fand unter Einhaltung der unten vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln statt. 

 

Die Hl. Messe wurde am Sonntag, den 04.04.2021 ab 15:00 Uhr 

in der Erlöserkirche in 10317 Berlin-Lichtenberg, Nöldnerstr. 43,

 

gefeiert, wozu wir alle herzlich einluden. Sie wurde vom Vater Yeghishe Archimandrit Avetisyan zelebriert.

 

Liebe Grüße  

Vorstand  

 

Hier- die Liveausstrahlung der Hl. Messe: https://www.facebook.com/mikayel.minasyan/videos/3771756036194978 

 

Gottesdienste / Abstands- und Hygieneregeln Kirche

Für die Kirchen wurde unter Einbindung der Abstandsregeln ein Sitzkonzept erarbeitet, das unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern (Mitglieder eines Hausstands ausgenommen) die Nutzung von verfügbaren Plätze zulässt. Die verfügbaren Plätze sind in Einzelplätze und Familienplätze/Hausstand eingeteilt und werden in den Kirchen entweder durch Markierung als Sitzplatz ausgewiesen (Kirche Friedrichsfelde) oder in Abstimmung mit dem Kirchdienst im Einzelfall besetzt (Karlshorst und Erlöser).

 

Der Sonntagsgottesdienst wird in verkürzter Form gefeiert. Das gemeinsame Singen in Innenräumen ist untersagt. Bei Betreten und Verlassen des Kirchraums ist von allen Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während des Gottesdienstes ist den Besuchern ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freigestellt, solange sie sich am Platz befinden. Die am Gottesdienst Beteiligten (Pfarrer*in, Lektor*in, Musiker*innen) dürfen auch sonst während des Gottesdienstes die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen. Zur musikalischen Begleitung ist das Orgelspiel und die Begleitung durch Streichinstrumente erlaubt. Im Gottesdienstraum wird entsprechend der Möglichkeiten für Lüftung gesorgt.

 

Der Kirchdienst achtet auf die Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Gelände vor der Eingangstür und den Ausgangstüren, ggf. muss die Bildung einer Warteschlange mit angemessenem Abstand angeordnet werden. Der Kirchdienst ist gekennzeichnet und übt mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer das Hausrecht aus. Seine Weisungen sind zu befolgen.

 

Die Möglichkeit zur Handdesinfektion wird durch bereitstehende Desinfektionsspender gewährleistet. Die Kollektenkörbe werden nicht durch die Bankreihen gereicht, es stehen zur kontaktlosen Übergabe die Kollektenkörbe am Ausgang bereit. Die Zählung der Kollekte erfolgt unter Einhaltung der Rechtsverordnung über das Kollektenwesen (KKoV 535) sowie Wahrung der Hygieneregeln.

Es werden Liedblätter statt Gesangbücher ausgeteilt. Abendmahl wird vorerst nicht gefeiert. Auch auf Begrüßung mit Handschlag wird verzichtet.

 

Die Regelungen zu Begrüßung, Kollekte, Liedblätter und Abendmahl gelten auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel. Auch die Abstandsregeln werden hier überprüft und eingehalten. Gemeinsames Singen im Außenbereich ist möglich. Es soll aber ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Blasinstrumente dürfen hier spielen, aber mit einem Abstand von mindestens drei Metern zu den Besuchern.